Rechtsprechung
   BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97   

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BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97 (https://dejure.org/1998,1302)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1998 - 8 B 253.97 (https://dejure.org/1998,1302)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 8 B 253.97 (https://dejure.org/1998,1302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung einer Rechtssache bei Darlegung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vermutung einer Erholungsabsicht eines Eigentümers einer Ferienwohnung, wenn er diese geerbt hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Auswandsteuern - Zweitwohnungsteuer, Nutzung durch den Erben, Abgrenzung zwischen Kapitalanlage und persönlicher Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff. und vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15 ff.), daß die im Begriff der Aufwandsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zur zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfordert.

    Der Zweitwohnungssteuertatbestand setzt deshalb voraus, daß der Steuerpflichtige nach dem Ergebnis dieser gebotenen Gesamtwürdigung die Zweitwohnung nicht als reine Geld- oder Vermögensanlage, sondern auch für den persönlichen Lebensbedarf nutzt oder vorhält; dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt oder keine derartigen Umstände ersichtlich sind, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995, a.a.O., S. 307).

    Der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff. und vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15 ff.), daß die im Begriff der Aufwandsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zur zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfordert.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97
    Eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt die widersprüchliche Beantwortung eines abstrakten entscheidungstragenden Rechtssatzes in Anwendung derselben Rechtsvorschrift voraus (stRspr, vgl. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 ).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97
    Ob die Entscheidung des Berufungsgerichts im konkreten Einzelfall den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung durchweg entspricht, insbesondere die vorgenommene einzelfallbestimmte Sachverhaltswürdigung zu überzeugen vermag, ist für die Zulassung der Revision wegen Divergenz unerheblich (Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 S. 7).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass eine Zweitwohnung dann nicht der Steuerpflicht unterliegen darf, wenn sie ausschließlich zur Kapitalanlage erworben und gehalten wird (BVerwG vom 26.1.2001 BVerwGE 115, 165/168; vom 7.1.1998 ZKF 1998 204; vom 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/305 m.w.N.) Insoweit verkennen die Antragsteller, dass § 2 ZwStS diese Fallgestaltung schon seinem eindeutigen Wortlaut nach (Innehaben der Wohnung zur persönlichen Lebensführung) von der Steuerpflicht ausnimmt.
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 13.592

    Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende

    Die Ermittlung von Verbrauchsdaten kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gerade bei bloßem Vortrag des Nicht-Nutzen-Wollens objektive Kriterien liefern, die die behauptete subjektive Zweckbestimmung der Wohnung im Sinne eines fehlenden Vorhaltens zu Zwecken der persönlichen Lebensführung zu bestätigen oder zu widerlegen vermögen (vgl. BVerwG B.v. 7.1.1998 - 8 B 253/97 - juris Rn. 6) und damit entscheidungserheblich sind.
  • VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652

    Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung

    Die Anforderungen des Zweitwohnungsteuerrechts gelten daher in gleicher Weise für solche Zweitwohnungsinhaber, die im Wege des Erbfalls Eigentümer geworden sind (so BVerwG vom 7.1.1998, Az. 8 B 253/97, ZKF 1998, 204).
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Rechtsprechung
   FG München, 12.03.1997 - 7 K 2114/95   

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https://dejure.org/1997,14771
FG München, 12.03.1997 - 7 K 2114/95 (https://dejure.org/1997,14771)
FG München, Entscheidung vom 12.03.1997 - 7 K 2114/95 (https://dejure.org/1997,14771)
FG München, Entscheidung vom 12. März 1997 - 7 K 2114/95 (https://dejure.org/1997,14771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ermittlung des Gewerbeertrags; Begriff der "Mehrmütterorganschaft"; Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzung für den Verlustabzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.04.1993 - I R 128/90

    Steuerrechtliche Anerkennung und Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung

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  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90

    Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von

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  • BFH, 27.06.1990 - I R 183/85

    Gewerbeverluste der Organgesellschaft können auch nach Beendigung der Organschaft

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  • BFH, 27.01.1994 - IV R 137/91

    GbR - Betriebsaufspaltung - KG - Verlustabzug - Gewerbesteuer -

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  • BFH, 05.09.1990 - X R 20/89

    Voraussetzungen für den Verlustvortrag nach § 10a GewStG, wenn ein

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  • BFH, 27.06.1990 - I R 62/89

    Zur Beendigung der wirtschaftlichen Eingliederung bei Auflösung und Abwicklung

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  • BFH, 18.05.1988 - X R 42/81

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses -

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  • BFH, 25.05.1988 - I B 8/88

    Bildung von Rückstellungen für Gewinnzusagen an Mitarbeiter - Volle Abschreibung

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  • FG München, 19.11.2003 - 7 K 3723/03

    Abzugsfähigkeit von auf den verbleibenden Gesellschafter einer

    Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesfinanzhof (BFH) das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 12. März 1997 7 K 2114/95 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

    Zu Unrecht habe das angefochtene und in der Revisionsinstanz aufgehobene erstinstanzliche Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1997 7 K 2114/95 hinsichtlich des ersten Sachverhaltskomplexes für die Frage der Unternehmensidentität eine Gesamtbetrachtung der Unternehmen aller GbR-Gesellschafter vorgenommen und auf die fortbestehende "Bündelung" in der Mehrmütter-GbR abgestellt.

    In Anbetracht dieser "mehrfachen Abhängigkeit" wäre es gekünstelt, im Rahmen der Unternehmensidentität auf eine isolierte (nur gesetzlich fingierte) Tätigkeit der Mehrmütter-Personengesellschaften und eine insoweit erforderliche Eingliederung (so der Senat in seiner Entscheidung vom 12. März 1997 7 K 2114/95) abzustellen; statt dessen ist im Streitfall davon auszugehen, dass in dem Maße, in dem die Mehrmütter-Personengesellschaften in die Unternehmen ihrer Gesellschafterinnen eingegliedert waren, auch eine Prägung der Organträger-GbRs durch die gewerblich tätigen Gesellschafterinnen erfolgt ist.

  • BVerfG, 10.07.2009 - 1 BvR 1416/06

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Übertragung von Verlusten einer

    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg (Finanzgericht München , Urteil vom 12. März 1997 - 7 K 2114/95 -, EFG 1997, S. 1036).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1067/92, 2 BvR 1829/92, 2 BvR 1960/93, 2 BvR 157/94   

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https://dejure.org/1997,10779
BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1067/92, 2 BvR 1829/92, 2 BvR 1960/93, 2 BvR 157/94 (https://dejure.org/1997,10779)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.1997 - 2 BvR 1067/92, 2 BvR 1829/92, 2 BvR 1960/93, 2 BvR 157/94 (https://dejure.org/1997,10779)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 1997 - 2 BvR 1067/92, 2 BvR 1829/92, 2 BvR 1960/93, 2 BvR 157/94 (https://dejure.org/1997,10779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZKF 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1067/92
    Zur Begründung wird auf die Gründe des Beschlusses der Kammer vom heutigen Tage im Verfahren 2 BvR 1599/89 - DÖV 1997, 637 - verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 6854/94

    Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale Vergnügungssteuer;

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 1.3.1997 (2 BvR 1599/89 u. a., DVBl. 1997, 1053) die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer kommunalen Vergnügungssteuer auf das Halten und Betreiben von Spielautomaten umfassend geprüft und bejaht (ebenso für Niedersachsen in dem Parallelbeschluß 2 BvR 1067/92 u. a.).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.1999 - 13 L 5820/97

    Bundeswehr; Vergnügungssteuer; Unterhaltungsspielautomat; Musikautomat;

    Der parlamentarische Gesetzgeber muss die in seine Zuständigkeit gewiesenen steuerlichen Eingriffe jedenfalls inhaltlich maßgeblich vorformen, wenn er sie - wie bei der Vergnügungssteuer in Niedersachsen - nicht selbst regelt, sondern der Regelung durch kommunale Satzung überlässt (BVerfG, Beschl. v. 1.3.1997 - 2 BvR 1599 u.a. -, DVBl. 1997, 1053 ; ebenso für Nds. Beschl. v. 1.3.1997 - 2 BvR 1067/92 u.a. -).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 6 K 72/95   

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https://dejure.org/1997,14398
FG Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 6 K 72/95 (https://dejure.org/1997,14398)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.1997 - 6 K 72/95 (https://dejure.org/1997,14398)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 1997 - 6 K 72/95 (https://dejure.org/1997,14398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei der Gewinnermittlung; Begründung einer Kürzung der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um die nach dem Gewinn aus ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZKF 1998, 204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.10.1999 - I B 41/99

    Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen bei Betriebsaufspaltung

    Es bleibt sonach bei der uneingeschränkten Anwendung der Hinzurechnungsvorschrift (ebenso FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 20. März 1997 6 K 72/95, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1034; Güroff in Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 4. Aufl., § 8 Nr. 7 Rz. 19).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 8 K 4496/93 G   

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https://dejure.org/1997,21606
FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 8 K 4496/93 G (https://dejure.org/1997,21606)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.1997 - 8 K 4496/93 G (https://dejure.org/1997,21606)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 8 K 4496/93 G (https://dejure.org/1997,21606)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZKF 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.10.1962 - IV 100/60 U

    Voraussetzungen für steuerunschädliches nur vorübergehendes Arbeiten unmittelbar

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.01.1998 - 3 M 5651/97   

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https://dejure.org/1998,21748
OVG Niedersachsen, 12.01.1998 - 3 M 5651/97 (https://dejure.org/1998,21748)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.01.1998 - 3 M 5651/97 (https://dejure.org/1998,21748)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 3 M 5651/97 (https://dejure.org/1998,21748)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZKF 1998, 204
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